Seit 1. November 2013 haben wir ein angepasstes OÖ. Jugendschutzgesetz!
Die wesentlichen Änderungen betreffen:
- Eine noch stärkere Übertragung der Verantwortung auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
- Begleitpersonen müssen künftig eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitführen.
Ausgenommen sind Aufsichtspersonen von Jugendorganisationen die dem Landesjugendbeirat angehören.
- Es wird künftig mehr Testkäufe in Geschäften geben.
- Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken verboten.
- Jugendlichen ab vollendetem 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken verboten.
- Im Zweifelsfall müssen Jugendliche ihr Alter mit einer amtlichen Bescheinigung (Lichtbildausweis,...) nachweisen.
- Übertretungen werden mit bis zu € 7.000,00 bestraft.
Geblieben sind die Ausgehzeiten:
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 bis 22 Uhr.
- ab vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendetem 16. Lebensjahr von 5 bis 24 Uhr.
- ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung.
- in Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung.
Infomaterial und Broschüren auf www.jugendschutz-ooe.at!